Bereits seit 108 Jahren sind die Hauseigentümer damit konfrontiert, auch bei selbstbewohntem Eigentum in Form des Eigenmietwertes ein fiktives Eigentum versteuern zu müssen. Der Eigenmietwert wurde als Steuer erstmals 1915 während des ersten Weltkrieges eingeführt, als einmalige Kriegssteuer, mit der der Staat die als Kriegsfolge eingebrochenen Zollerträge kompensierte. Wäh-rend der Weltwirtschaftskrise in den 1930er-Jahren wurde die Steuer dann er-neut per Notrecht durch den Bundesrat eingeführt. Bei der bis 1938 vorgese-henen Befristung blieb es allerdings nicht; das Parlament entschied, die Kri-senabgabe bis 1945 weiter zu erheben und sie dann als Wehrsteuer fortzufüh-ren, bis alle Kriegsausgaben vollständig getilgt sein würden. Ins reguläre Recht ging die Steuer damit mit Zustimmung von Volk und Ständen im Jahre 1958 über.
Seit nunmehr 65 Jahren ist immer wieder versucht worden, die Steuer abzu-schaffen - bisher ohne Erfolg. Aufgrund der unermüdlichen Bemühungen des HEV Schweiz (zuletzt mit einer Petition im Jahre 2017) und dem Einsatz der damaligen Ständerätin und heutigen FDP-Bundesrätin Karin Keller-Sutter zu-sammen mit dem damaligen Luzerner CVP-Ständerat Konrad Graber besteht nun berechtigte Hoffnung, dass die Abschaffung endlich gelingt. Die eidgenös-sischen Räte beugen sich zwar mittlerweile erneut seit sechs Jahren über das Thema. Umstritten war und ist vor allem die Frage, ob selbst bei einer Ab-schaffung des Eigenmietwertes weiterhin generell Abzüge und in welchem Ausmass zulässig sein sollen. Diese Frage beeinflusst direkt die Chancen auf einen erfolgreichen Abstimmungskampf über die definitive Abschaffung. Zu einem solchen Abstimmungskampf wird es wohl kommen.
Es sind zu viele Interessen im Spiel: jene der Hauseigentümer selbst, jene der Mieter, des Gewerbes in Bezug auf die Investitionstätigkeit für Unterhaltsarbei-ten, der Finanzinstitute und - last but not least - der kantonalen Finanzdirekto-ren, die um den Wegfall willkommener Steuereinnahmen fürchten. Diese Furcht ist sicherlich nicht kleiner geworden, nachdem während der Sommer-monate die Nationalbank klar gemacht hat, dass die Kantone bis auf weiteres nicht mit weiteren Einnahmen aus Nationalbankgewinnen rechnen können.
Wo stehen wir heute? Die ständerätliche Kommission für Wirtschaft und Abga-ben hat noch vor den Sommerferien im Rahmen der Differenzbereinigung be-schlossen, an ihrem System zur Abschaffung des Eigenmietwertes festzuhal-ten. Im Ständerat soll die Diskussion in der Herbstsession erfolgen. Danach soll die Erhebung der "Eigenmiete-Steuer" nur bei selbst genutzten Wohnungen am Erstwohnsitz abgeschafft werden, bei Zweitliegenschaften soll sie jedoch weiterhin erhoben werden. Zudem hat sich die Kommission für einen privaten Schuldzinsabzug in Höhe von maximal 70 % der steuerbaren Vermögenserträ-ge ausgesprochen. Wenn diese Beschlüsse so vom Ständerat übernommen und anschliessend auch vom Nationalrat akzeptiert werden, dann ist das eine gute Nachricht für die Hauseigentümer. Es bleibt zu hoffen, dass noch in dieser Legislatur die Räte die Abschaffung in Form einer system- und verfassungs-konformen Vorlage beschliessen. Eine solche ist Voraussetzung für das erfolg-reiche Obsiegen im Rahmen einer Referendumsabstimmung.