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Pensionskasse: Lassen Sie Ihren Lebenspartner nicht im Stich

28.08.2025 Selina Lojacono, Vorsorgeexpertin beim VZ VermögensZentrum

Bei einem Schicksalsschlag geht der Partner leer aus, wenn wichtige Vorkehrungen fehlen. Eine neue Analyse des VZ zeigt, wie weitverbreitet dieses Problem ist.

Diese Auswertung des VZ lässt aufhorchen: Die meisten unverheirateten Paare informieren ihre Pensionskassen nicht über die Partnerschaft. Nur 30 Prozent der Partner sind angemeldet. Ohne Anmeldung gehen Paare ein grosses Risiko ein: Im Todesfall zahlt die Pensionskasse dem überlebenden Partner unter Umständen nichts aus.

Im Gegensatz zu Verheirateten haben Unverheiratete keinen gesetzlichen Anspruch auf Hinterlassenen-Leistungen. Selbst wenn man jahrelang zusammenlebt und gemeinsame Kinder hat, kann man leer ausgehen. Es genügt auch nicht, dem Partner im Testament alles zu vererben. Vorsorge-Guthaben unterstehen nicht dem Erbrecht, sondern dem Vorsorgerecht.

Prüfen Sie, was in Ihrem Fall gilt

Wer den Partner absichern will, muss die Vorsorge-Einrichtung in der Regel schriftlich über die Partnerschaft informieren. Meist müssen einige Bedingungen erfüllt sein, damit später Geld ausbezahlt wird. Bei den meisten Einrichtungen muss man mindestens fünf Jahre zusammengelebt haben. Oft kann man den Partner aber vorher anmelden. Beim Tod wird dann geprüft, ob die Bedingungen erfüllt sind.

Bei der Freizügigkeit kann man zum Beispiel den Lebenspartner mit Kindern unter 18 bzw. 25 Jahren auf einen Rang setzen. Für Pensionskassen gelten «Kann- Bestimmungen» – massgebend ist das Reglement der Pensionskasse (Tabelle).

Tipp: Schauen Sie in den Reglementen Ihrer Vorsorge-Einrichtungen nach, welche Bedingungen gelten. Wenn etwas unklar ist, sollten Sie eine Fachperson fragen. Und denken Sie daran, Ihren Partner auch in Ihrem Testament zu begünstigen. Nur so erhält er mindestens einen Teil Ihres Vermögens. Klären Sie auch ab, ob Sie Vorsorgelücken schliessen müssen. Gerade bezüglich Vorsorge gilt: Viele Paare gehen davon aus, dass sie bei einem Unfall oder einer schweren Krankheit ausreichend abgesichert sind – unabhängig davon, ob sie verheiratet sind oder nicht. Sie vertrauen darauf, dass genügend Geld zum Leben bleibt, wenn ein Partner erwerbsunfähig wird oder stirbt. Doch die Erfahrung zeigt, dass die wenigsten wissen, wie sie und ihre Familie im Ernstfall wirklich abgesichert sind. Oft gibt es grosse Lücken in der Vorsorge – die Abdeckung aus der ersten und zweiten Säule reicht nicht, um den gewohnten Lebensstandard zu halten.

Deckungslücken kann man beispielsweise mit einer reinen Risikoversicherung schliessen. Wer ein Eigenheim besitzt, kann damit auch die Hypothek absichern. Es lohnt sich, genau zu vergleichen. Denn die Unterschiede zwischen den Anbietern sind gross. 

Auch sollte man Versichern und Sparen immer trennen und daher eine reine Risikoversicherung wählen. Gemischte Lebensversicherungen kombinieren die Absicherung mit dem Aufbau von Vermögen. Meistens sind sie teuer und ineffizient, denn unter dem Strich bleibt oft nur eine magere Rendite übrig – wenn überhaupt.